1 - Die Rolle des Mitarbeiters in der Arbeitswelt aktiv ausüben
Konzept der dualen Berufsausbildung (Lernorte, Beteiligte)
Für den Zugang zur Ausbildung im dualen System bestehen formal keine Zugangsvoraussetzungen; die Ausbildung im dualen System steht grundsätzlich allen offen. Die Mehrzahl der Auszubildenden verfügt bei Ausbildungseintritt jedoch über den mittleren Schulabschluss oder sogar über eine Hochschulzugangsberechtigung.
Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: im Betrieb und in der Berufsschule. Die Berufsausbildung hat zum Ziel, die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu vermitteln.
Rechte & Pflichten des Ausbildungsvertrages
Die wichtigsten Rechte, die du als Azubi unbedingt kennen solltest:
- Recht auf einen Ausbildungsvertrag
- Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels
- Recht auf einen geeigneten Ausbilder
- Recht auf Ausbildungsmittel
- Recht auf Vergütung
- Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden
- Recht auf Urlaub
- Recht, in der Ausbildung krank zu sein
- Recht auf ein Ausbildungszeugnis
- Recht auf Verkürzung der Ausbildung
- Kündigungsrecht
Wenn du eine Ausbildung machst, dann gibt es bestimmte allgemeine Pflichten, die von dir immer eingehalten werden sollten. Zusätzlich sind folgende Punkte interessant:
-
Allgemeine Pflichten
-
Berichtsheft schreiben
-
Plicht zur Krankmeldung
-
Teilnahmepflicht und Lernpflicht
-
Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht
-
Schweigepflicht
Rechtlichen Voraussetzungen zur Begründung von Ausbildungsverhältnissen
- Berufsausbildungsvertrag
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere der Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Allgemeine Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
- Form des Ausbildungsnachweises
- Betrieblicher Ausbildungsplan
- Der Betrieb muss den Ausbildungsrahmenplan vor Beginn der Ausbildung in einem betrieblichen Ausbildungsplan auf die konkreten betrieblichen Gegebenheiten anpassen. In dem betrieblichen Ausbildungsplan muss auch stehen, wie viel Lernzeit für welche Inhalte im Betrieb oder ggf. bei Verbundpartnern vorgesehen ist.
- Wahlqualifikationen festlegen
- In den Ausbildungsverordnungen der Ausbildungsberufe kann eine Anzahl an „Wahlqualifikationen“ vorgeschrieben sein. Sie sind von Bedeutung für die Ausbildung und Abschlussprüfung. Die dort vorgeschriebenen Wahlqualifikationen müssen bereits im Berufsausbildungsvertrag schriftlich vereinbart werden oder können mit einem Vertragszusatz als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag nachträglich (spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende) erfolgen.
- Ärztliche Erstuntersuchung bei Minderjährigen, § 32 JArbSchG
Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn:
-
- er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
- dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
-
Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
-
- Probezeit, § 20 BBiG
-
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
-