Skip to main content

1 - Die Rolle des Mitarbeiters in der Arbeitswelt aktiv ausüben

Konzept der dualen Berufsausbildung (Lernorte, Beteiligte)

Für den Zugang zur Ausbildung im dualen System bestehen formal keine Zugangsvoraussetzungen; die Ausbildung im dualen System steht grundsätzlich allen offen. Die Mehrzahl der Auszubildenden verfügt bei Ausbildungseintritt jedoch über den mittleren Schulabschluss oder sogar über eine Hochschulzugangsberechtigung.

Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: im Betrieb und in der Berufsschule. Die Berufsausbildung hat zum Ziel, die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu vermitteln.

Rechte & Pflichten des Ausbildungsvertrages

Die wichtigsten Rechte, die du als Azubi unbedingt kennen solltest:

  • Recht auf einen Ausbildungsvertrag
  • Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels
  • Recht auf einen geeigneten Ausbilder
  • Recht auf Ausbildungsmittel
  • Recht auf Vergütung
  • Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden
  • Recht auf Urlaub
  • Recht, in der Ausbildung krank zu sein
  • Recht auf ein Ausbildungszeugnis
  • Recht auf Verkürzung der Ausbildung
  • Kündigungsrecht

Wenn du eine Ausbildung machst, dann gibt es bestimmte allgemeine Pflichten, die von dir immer eingehalten werden sollten. Zusätzlich sind folgende Punkte interessant:

  • Allgemeine Pflichten

  • Berichtsheft schreiben

  • Pflicht zur Krankmeldung

  • Teilnahmepflicht und Lernpflicht

  • Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht

  • Schweigepflicht

Rechtlichen Voraussetzungen zur Begründung von Ausbildungsverhältnissen
  1. Berufsausbildungsvertrag, § 12 BBiG

    Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

  2. Betrieblicher Ausbildungsplan

    Der Betrieb muss den Ausbildungsrahmenplan vor Beginn der Ausbildung in einem betrieblichen Ausbildungsplan auf die konkreten betrieblichen Gegebenheiten anpassen. In dem betrieblichen Ausbildungsplan muss auch stehen, wie viel Lernzeit für welche Inhalte im Betrieb oder ggf. bei Verbundpartnern vorgesehen ist.

  3. Wahlqualifikationen festlegen

    In den Ausbildungsverordnungen der Ausbildungsberufe kann eine Anzahl an „Wahlqualifikationen“ vorgeschrieben sein. Sie sind von Bedeutung für die Ausbildung und Abschlussprüfung. Die dort vorgeschriebenen Wahlqualifikationen müssen bereits im Berufsausbildungsvertrag schriftlich vereinbart werden oder können mit einem Vertragszusatz als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag nachträglich (spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende) erfolgen.

  4. Ärztliche Erstuntersuchung bei Minderjährigen, § 32 JArbSchG

    Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn: 
      1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
      2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

    1. Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.

  1. Probezeit, § 20 BBiG

    1. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Inhalte des Ausbildungsvertrages, § 11 BBiG
  1. Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
  2. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  3. Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  4. die Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  5. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  6. Dauer der Probezeit,
  7. Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt,
  8. Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,
  9. Dauer des Urlaubs,
  10. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
  11. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind,
  12. die Form des Ausbildungsnachweises nach § 13 Satz 2 Nummer 7.
  • Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.

  • Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen.

  • Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.

Konfliktsituationen in der Ausbildung und Lösungsmöglichkeiten

image.png
Modell der Konflikteskalation nach Friedrich Glasl

Die Gefahren von Konflikten sind groß, gerade, wenn man diese unbeachtet lässt. Wenn festgestellt wird, dass ein Konflikt mit Auszubildenden oder Ausbildern in der Luft liegt bzw. liegen könnte, sollte so schnell wie möglich ein Konfliktgespräch arrangieren werden.

Es sollte sich mit dem Konflikt auseinandergesetzt und Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Beide Parteien sollten die Möglichkeit haben, Ihre Meinung mit einzubringen, denn für beide sollte eine zufriedenstellende Lösung angestrebt werden. Falls Unterstützung bei der Konfliktbewältigung gebraucht wird, empfiehlt es sich Hilfe von außen zu holen.

Beendigung von Ausbildungsverhältnissen
  • Kündigung vor Ausbildungsbeginn
  • Kündigung während der Probezeit (§ 22 BBiG)
    • Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
  • Kündigung nach der Probezeit (§ 22 BBiG)
    • Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
      • aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
      • von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
  • Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen (Aufhebungsvertrag)
    • Wenn die Vertragspartner einsehen, dass aus verschiedensten Gründen eine erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung nicht möglich ist, sollte immer das Gespräch gesucht werden, um im Guten auseinander zu gehen. Der Aufhebungsvertrag ist die einverständliche Vereinbarung zwischen Ausbilder und Auszubildenden, das Ausbildungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
  • Beendigung durch das Ende der Berufsausbildung

§ 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Schutzvorschriften (Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit) und deren Überwachung.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche ab 15 Jahren bis zu einem Alter von 18 Jahren. Auszubildende, die älter als 18 sind, können sich hingegen nicht mehr auf dieses Gesetz berufen.
Absolute Obergrenze für Jugendliche ist die 40-Stunden-Woche. Ein Arbeitstag darf für sie maximal 8 Stunden dauern. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind Überstunden ein Tabu für minderjährige Beschäftigte.
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. 

Anbahnung (zulässige und nicht zulässige Fragen) eines Arbeitsvertrages
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Besonderer Kündigungsschutz
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Bestimmungen zur Errichtung eines Betriebsrats
Stufen der Mitbestimmung des Betriebsrats
Tarifvertragsarten (Entgelt-, Rahmenentgelt- und Manteltarifvertrag)
Tarifverträge, Tarifautonomie und Tarifbindung
Ablauf von Tarifverhandlungen und Arbeitskampf (Schlichtung, Streik, Aussperrung)
Grundzüge der Sozialversicherung (Versicherungspflicht, Träger)
Privater Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Altersvorsorge, Haftpflichtversicherung)
Lohnabrechnungen (Brutto-, Nettolohn, Auszahlungsbetrag)
Einfache Einkommenssteuererklärung (nicht selbstständige Arbeit)