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Lineare Abschreibungen

Bei der linearen oder auch planmäßigen Abschreibung wird ein Zeitraum festgelegt, über welchen ein Wirtschaftsgut in gleichbleibenden Abständen wertverlust erfährt und abgeschrieben wird.

Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten angewandte Abschreibungsmethode. Sie geht davon aus, dass die Abnutzung bzw. der Wertverlust konstant über die Jahre ist. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung ist eine zeitanteilige Abschreibung auf Monatsbasis vorzunehmen.

Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer.

Der Abschreibungsaufwand wird gleichmäßig über die Jahre verteilt — allerdings nehmen die Gesamtkosten des Anlageguts in der Regel über die Laufzeit aufgrund steigender Wartungs- und Reparaturkosten zu.

Beispiel für lineare Abschreibung

Ihr Unternehmen schafft zum 1. Januar 2022 eine Workstation im Wert von netto (d. h. ohne Umsatzsteuer) 3000 € an.

Diese 3000 € stellen die Anschaffungskosten des Anlagevermögens und somit die Abschreibungsbasis dar.
Die Nutzungsdauer der Workstation beträgt 5 Jahre.

Die lineare Abschreibung pro Jahr lässt sich mit folgender Formel berechnen:

Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = 3000 € / 5 Jahre = 600 € pro Jahr.

Der Abschreibungsverlauf stellt sich wie folgt dar:


2022 2023 2024 2025 2026
Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres  3000,00 € 2400,00 € 1800,00 € 1200,00 € 600,00 €
Abschreibung im Geschäftsjahr  600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 €
Buchwert zum 31. Dezember des Geschäftsjahres  2400,00 € 1800,00 € 1200,00 € 600,00 € 0,00 €

Am Ende des 5. Jahres der Nutzung – zum 31. Dezember 2026 – ist die Maschine vollständig auf 0 abgeschrieben.

Erinnerungswert 1 Euro.
Oftmals wird nicht auf 0 € abgeschrieben, sondern auf einen sogenannten Erinnerungswert bzw. Merkposten von 1 €.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Vermögensgegenstand sich noch im Anlagevermögen befindet, aber bereits vollständig abgeschrieben ist. Eine Ausbuchung erfolgt dann bei Abgang des Anlageguts durch Veräußerung oder Verschrottung (wenn der Vermögenswert also wirklich nicht mehr da ist).